Leistungen

Das Ja zur Adoptionsentschädigung per 1. Januar 2023 und zur Reform AHV 21 per 1. Januar 2024 sind zwei Volksentscheide, bei deren Umsetzung insbesondere die Sektion Leistungen gefordert ist.

Carlo Natale, Leiter Sektion Leistungen

Rückblick aus Leistungssicht – von einer Herausforderung zur nächsten…

Im Jahr 2021 wurde vom Parlament entschieden, schweizweit eine Adoptionsentschädigung einzuführen. Gemeinsam beschlossen das BSV und die Durchführungsstellen im Berichtsjahr, dass diese neue Leistung aufgrund der geringen Anzahl zu erwartenden Fällen zentral durch die EAK abgewickelt werden soll. Die zentrale Durchführung ist für die Schweiz ein Novum, weshalb die Planung der Umsetzung für die EAK im Berichtsjahr vergleichsweise viel Zeit in Anspruch nahm. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich Taggelder folgt somit nach Einführung der Vaterschaftsentschädigung und der Betreuungsentschädigung eine weitere Herausforderung. Umso wertvoller, dass die Sektion Leistungen auf langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit grosser Erfahrung zählen kann.

Die Reform AHV 21 wird hauptsächlich mit der finanziellen Stabilisierung der AHV sowie der Vereinheitlichung des Referenzalters für Frauen und Männer auf 65 Jahre in Verbindung gebracht. Dabei geht die Thematik rund um die Flexibilisierung des Rentenbezugs oft vergessen. Die Reform bietet künftigen Rentnerinnen und Rentnern diesbezüglich eine Vielzahl neuer Optionen. Zu denken ist insbesondere an die Möglichkeit eines monatlichen Vorbezuges, Teilvorbezuges respektive Teilaufschubs der Rente von 20 bis 80 %. Die Reform stellt eine Bereicherung für die Rentnerinnen und Rentnern dar und zeitgleich eine grosse Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich Renten. Die Vorbereitungen zur fristgerechten Umsetzung der Reform sind bereits angelaufen.

Kennzahlen AHV und IV

Bearbeitete AHV- und IV-Leistungen sowie Rentenvorausberechnungen

Im Berichtsjahr wurden AHV-Leistungen in der Höhe von CHF 1962 Mio. erbracht (Vorjahr CHF 1950 Mio.). Die IV-Leistungen haben gegenüber dem Vorjahr um CHF 5 Mio. abgenommen und betrugen CHF 117 Mio. Die Nachfrage nach Rentenvorausberechnungen ist mit rund 3000 Fällen stabil geblieben.

AHV-Leistungen

IV-Leistungen

Rentenvorausberechnungen

Kennzahlen Leistungsarten AHV
Leistungsarten AHV 2021 2022
Altersrenten 78778 79283
Zusatzrenten Ehepartner 12 10
Kinderrenten 754 814
Witwen- und Witwerrenten 2041 2023
Waisenrenten 639 620
Hilflosenentschädigungen 2904 2860
Total 85128 85610
Kennzahlen Leistungsarten IV
Leistungsarten IV 2021 2022
Invalidenrenten 3960 3805
Kinderrenten 949 912
Hilflosenentschädigungen 308 315
Total 5217 5032

Invalidentaggeld

Im Berichtsjahr wurden 749 Fälle verarbeitet. Im Mehrjahresvergleich bewegt sich das Volumen innerhalb der Bandbreite von 740 bis 840 Fällen.

Erwerbsersatzordnung (EO)

Personen, welche Dienst leisten (Schweizer Armee, Zivilschutz, Rotkreuzdienst, Zivildienst) oder an Leiterkursen teilnehmen (Jugend + Sport, Jungschützen), haben Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung. Für Erwerbstätige beträgt die Entschädigung 80 % des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, wobei die Gesamtentschädigung einen gewissen Maximalbetrag nicht übersteigen darf.

Mit 20281 verarbeiteten EO-Anmeldungen hat die Anzahl der erledigten Fälle gegenüber dem Vorjahr leicht abgenommen. An die Versicherten und Arbeitgeber wurden dabei CHF 28,4 Mio. (Vorjahr CHF 33,5 Mio.) EO-Entschädigungen ausgerichtet.

Coronaentschädigungen

Nachdem im Vorjahr noch über 4000 Anmeldungen verarbeitet und rund CHF 6,7 Mio. Leistungen ausbezahlt wurden, konnten im Berichtsjahr noch 1633 Gesuche bearbeitet werden. Die Einstellung der Corona-Leistungen im 2022 hat somit zu einer Entlastung im Arbeitsalltag geführt.

Mutterschaftsentschädigung

Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Bis zum Maximallohn von monatlich CHF 8250 beträgt die Entschädigung 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches die Mutter unmittelbar vor der Niederkunft erzielt hat.

Nach dem zwischenzeitlichen Hoch im Jahr 2021 mit über 1700 Anmeldungen für eine Mutterschaftsentschädigung, wurden im Jahr 2022 ähnlich viele Fälle wie im Jahr 2020 verarbeitet. Die Entwicklung in der Mutterschaftsversicherung des Kantons Genf ist identisch. Von den insgesamt CHF 24,58 Mio. entrichteten Mutterschaftsleistungen betrug der Anteil der Mutterschaftsversicherung des Kantons Genf 0,5 %.

Vaterschaftsentschädigung

Väter haben innerhalb der ersten sechs Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Bis zum Maximallohn von monatlich CHF 8250 beträgt die Entschädigung für den Verdienstausfall 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt.

Im zweiten Jahr nach der Einführung der Vaterschaftsentschädigung wurden signifikant mehr Anträge bearbeitet. Mit 2830 verarbeiteten Fällen und Leistungen von über CHF 7,2 Mio. (Vorjahr: CHF 3,0 Mio.) beträgt der Zuwachs rund 140 % gegenüber dem Vorjahr. Es zeigt sich, dass bei der Vaterschaftsentschädigung ein deutlich höheres Fallvolumen als bei der Mutterschaftsentschädigung verarbeitet wird. Dies lässt sich damit erklären, dass bei den angeschlossenen Arbeitgebern der EAK verhältnismässig mehr Männer als Frauen im entsprechenden Alterssegment arbeiten.

Betreuungsentschädigung

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub.

Aufgrund der unterjährigen Einführung der Betreuungsentschädigung per 1. Juli 2021 ist ein Vergleich der verarbeiteten Fälle nicht sinnvoll. Erste Erfahrungswerte zeigen, dass der Abklärungsaufwand für die Festsetzung der Entschädigung hoch ist. Im Berichtsjahr betrug der Leistungsanspruch total CHF 0,41 Mio.

Anzahl bearbeitete Fälle Elternentschädigung (MSE, MSV, VSE, Betreuungsentschädigung)


Letzte Änderung 01.06.2023

Carlo Natale

Leiter Sektion Leistungen

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