Stabsdienste

Kundenbetreuung

Im Sommer 2022 wurde bei den angeschlossenen Arbeitgebern eine Zufriedenheitsumfrage hinsichtlich der Dienstleistungen der EAK durchgeführt. Dank zahlreicher Teilnahme konnten wichtige Erkenntnisse gewonnen werden. Insgesamt widerspiegeln die Resultate eine hohe bis sehr hohe Kundenzufriedenheit. Überaus erfreulich ist, dass das Image der EAK mit positiven Werten wie Kompetenz, Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und Hilfsbereitschaft verbunden wird.

Je häufiger ein Begriff im Zusammenhang mit dem Image der EAK genannt wurde, desto grösser wird dieser in der Wortwolke dargestellt.
Je häufiger ein Begriff im Zusammenhang mit dem Image der EAK genannt wurde, desto grösser wird dieser in der Wortwolke dargestellt.

Optimierungspotential wird insbesondere bei der Verständlichkeit von Informationsinhalten sowie der Übersichtlichkeit der Website identifiziert. Des Weiteren weisen die Resultate darauf hin, dass das Kundenbedürfnis nach digitalen Lösungen im Zuge der Corona-Pandemie nochmals zugenommen hat. Die wertvollen Rückmeldungen dienen der EAK zur kontinuierlichen Weiterentwicklung ihrer Kundendienstleistungen.

Rechtsdienst

Der Rechtsdienst der EAK hat sich im Berichtsjahr unter anderem mit Fragestellungen in Bezug auf Witwerrenten befasst. Am 11.Oktober 2022 hat die grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden, dass die Einstellung der Witwerrente bei Volljährigkeit des jüngsten Kindes eine Ungleichbehandlung gegenüber den Witwen darstellt. Das Urteil hat grosse Hoffnungen bei vielen Witwern geweckt. Die Übergangsregeln des BSV sehen jedoch vor, dass das Urteil nur für diejenigen Witwer gilt, deren Kinder im Zeitpunkt des Urteils das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben, oder die die Einstellung der Witwerrente zum Zeitpunkt des Urteils angefochten bzw. ein Verfahren laufen hatten. Diese Regelung hat bei vielen Witwern zu Frustration geführt.

Auch die Entschädigung des Betreuungsurlaubes, die aufgrund der strengen gesetzlichen Bestimmungen nur in seltenen Fällen gewährt werden kann, hat bei betroffenen Eltern zu Unsicherheiten geführt. Insbesondere Eltern, deren Kinder unter einem Geburtsgebrechen leiden, haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung eines Betreuungsurlaubes. Dies ist für Eltern oft schwer verständlich. 

Im Berichtsjahr sind in der EAK 59 Einsprachen eingegangen. Davon wurden:

  • 20 Einsprachen gutgeheissen
  • 22 Einsprachen abgewiesen
  • 12 Einsprachen zurückgezogen
  • Auf 5 Einsprachen wurde nicht eingetreten

Es sind 9 Beschwerden gegen Entscheide der EAK vor kantonalen Gerichten eingereicht worden. Davon wurden:

  • 1 Beschwerde zurückgewiesen
  • 1 Beschwerde gutgeheissen
  • 2 Beschwerden abgewiesen
  • 5 Beschwerden sind noch offen

HR

Die EAK durchlief in den letzten Jahren verschiedene Veränderungsprozesse, wozu auch die Art und Weise der Zusammenarbeit gehört. Die Arbeitswelt gestaltet sich heute digitaler, flexibler und vernetzter. Dies veranlasste die Geschäftsleitung der EAK dazu, die Weiterentwicklung und Pflege der Organisationskultur in den Vordergrund zu rücken. Denn die Kultur kann, sofern sie auf das Geschäftsfeld und die Strategie der Organisation abgestimmt ist, massgeblich zur erfolgreichen Bewältigung von Herausforderungen und zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden beitragen. Insbesondere in einem hybriden und flexiblen Arbeitsumfeld, welches sich inzwischen etabliert hat, ist die Identifizierung der Mitarbeitenden mit der Organisation sowie die erlebte Sinnhaftigkeit ihrer Tätigkeit eng mit den kommunizierten und gelebten Werten verbunden.

Entsprechend nahm das Führungsteam der EAK die letzten beiden Jahre zum Anlass, um die eigene Organisationskultur aktiv zu gestalten und zu pflegen. Es wurde festgestellt, dass viele positive Werte bereits implizit gelebt werden. So ging es in einem ersten Schritt vor allem darum, diese zu benennen, zu validieren und zu kommunizieren. Als Wegweiser im Geschäftsalltag wurden schliesslich die drei Werte Vertrauensvoll, Zielorientiert und Wandlungsfähig definiert. Weiter hat sich das Führungsteam vertieft mit der Wirkung des eigenen Handels auseinandergesetzt und Führungsinstrumente zur Schaffung einer möglichst authentischen Kultur (neu) entdeckt. Daraus entstanden sind die Führungsgrundsätze der EAK.

Informatik

Die Entwicklung der Onlineplattform connect.eak hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Im 2022 wurde eine neue Delegationsfunktion im Bereich der Familienzulagen eingeführt. Der direkte Einbezug von Versicherten stellt ein Novum dar. Die Fallbearbeitung kann damit vereinfacht und Arbeitgeber von unnötigem administrativem Aufwand entlastet werden. Vorläufig ist die Funktion ausschliesslich für Aufgaben im Bereich Familienzulagen aktiv. Weitere Anwendungsfälle sind in Zukunft geplant.


Letzte Änderung 30.05.2023

https://www.eak.admin.ch/content/eak/de/home/EAK/publikationen/jahresberichte/jahresbericht-2022-wrapper/stabsdienste.html