Familienausgleichskasse EAK

In einer sich ständig verändernden Welt sind wir bestrebt, unser hohes Dienstleistungsniveau kontinuierlich sicherzustellen. Dabei können wir auf kompetente und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen.

Anick Herren, Leiterin FAK-EAK

Rückblick aus Sicht der Familienausgleichskasse – konsequente Weiterentwicklung digitaler Kundendienstleistungen

Die Weiterentwicklung der Onlineplattform connect.eak ermöglicht es der EAK und insbesondere der FAK-EAK, den Arbeitsalltag mit den Kundinnen und Kunden einfacher und effizienter zu gestalten. Die EAK legt dabei grossen Wert auf die Gewährleistung der Datensicherheit. Mit der sogenannten Delegationsfunktion können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden neu direkt in den Arbeitsprozess von connect.eak einbeziehen (z. B. Dokumente hochladen). Eine Vielzahl der Mitglieder machte im Berichtsjahr von der Möglichkeit der Delegationsfunktion Gebrauch und ist damit sehr zufrieden. Nebst geringerem Arbeitsaufwand bietet die neue Funktion auch den Vorteil, dass der Bearbeitungsstand der Aufgaben fortlaufend überprüft werden kann. Die Möglichkeiten der Delegationsfunktion weckte zudem den Wunsch mehrerer Arbeitgeber, das Durchführungsmodell zu wechseln, um die Prüfung und Bearbeitung ihrer Dossiers zu vereinfachen.

Finanziell steht die FAK-EAK weiterhin sehr solide da. Die Schwankungsreserve erlaubt es, die verschiedenen kantonalen Anpassungen ohne Schwierigkeiten aufzufangen.

Entwicklung der Hauptposten (in CHF Mio.)

Anpassung der kantonalen Familienzulagenansätze

Die FAK-EAK richtet gesamtschweizerisch Familienzulagen nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) aus. Seit der Einführung per 1. Januar 2009 beträgt der Mindestansatz für die Kinderzulage auf Bundesebene CHF 200 und derjenige für die Ausbildungszulage CHF 250 pro Monat.

Hinsichtlich der Höhe der Leistungen lässt das FamZG den Kantonen einen gewissen Handlungsspielraum und erlaubt es ihnen, in ihren Familienzulagenordnungen höhere Mindestansätze für die Kinder- und Ausbildungszulage vorzusehen. Im Berichtsjahr hat einzig der Kanton VD seine Familienzulagen erhöht.

Ausland

RINA GUI - Elektronischer Informationsaustausch EU/CH

Die Webapplikation RINA GUI ist die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellte Standardsoftware, mit der grenzüberschreitende Fälle bearbeitet und elektronische Formulare mit anderen Staaten ausgetauscht werden können. Sie wurde im Oktober 2021 in Betrieb genommen. Im Jahr 2022 erfolgte die Einführung des vorerst letzten Prozesses für die Familienausgleichskassen. Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass RINA GUI in der aktuellen Version noch nicht zu den gewünschten Verbesserungen im Bereich der Durchführung führt. Dies dürfte mit ein Grund sein, weshalb der Informationsaustausch und die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen mit einigen EU-Staaten weiterhin ausserhalb von RINA GUI abläuft.


Letzte Änderung 31.05.2023

Anick Herren

Leiterin FAK-EAK

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