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Hauptrubriken der EAK
Firmen
Anschluss
Alle Arbeitgeber müssen bei einer Ausgleichskasse und einer Familienausgleichskasse angeschlossen sein. Jede Ausgleichskasse führt ein Register, in dem alle ihr angeschlossenen Arbeitgeber mit ihren Zweigniederlassungen erfasst sind.Die Ausgleichskassen sind verpflichtet, die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der 1. Säule und der Familienausgleichskasse hin zu kontrollieren.
Beiträge und Löhne
Kennen Sie das ordentliche Verfahren für die Festsetzung der Beiträge? In welcher Form können Sie gegenüber der Ausgleichskasse die in Ihrem Betrieb erzielten Löhne deklarieren? Welche Frist muss unbedingt eingehalten werden? Hier erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit Beiträge und Löhne.
Arbeiten im Ausland
Haben Sie Mitarbeitende, die in Ihrem Auftrag vorübergehend, für eine bestimmte Dauer in einem anderen Staat tätig sind? Gibt es in Ihrer Firma Mitarbeitende, die dauerhaft oder sogar auf unbestimmte Zeit regelmässig sowohl in der Schweiz als auch im Ausland für Sie arbeiten? Beschäftigen Sie Mitarbeitende, die im Ausland noch für andere Firmen arbeiten oder selbständig erwerbstätig sind?Wir erklären Ihnen, wie sich Auslandeinsätze oder Tätigkeiten in mehreren Staaten auf die Versicherungspflicht auswirken und weisen auf die wichtigsten Rechte und Pflichten hin.
Externe Aufträge
Der Arbeitgeber hat bei der Vergabe von Aufträgen an natürliche Personen und Einzelfirmen abzuklären, ob er paritätische Beiträge mit seiner Ausgleichskasse abzurechnen hat.
Erwerbsersatzleistungen
Ist ein Arbeitnehmer für eine kurze oder längere Zeit abwesend, so müssen verschiedene Schritte vorgenommen werden. Unter dieser Rubrik finden Sie wichtige Informationen dazu. Ausserdem erfahren Sie auch welche Folgen eine längere Abwesenheit auf die Familienzulagen haben kann.
Familienzulagen (Firmen)
Arbeitnehmer mit Kindern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinder- oder Ausbildungszulagen. Unter dieser Rubrik finden Sie Informationen rund um das Thema Familienzulagen - von der Anmeldung bis zur Zahlung - sowie Ihre Aufgaben als Arbeitgeber.
Personal
Wir empfehlen Ihnen, der Ausgleichskasse laufend sämtliche Ein- und Austritte zu melden. So wird sichergestellt, dass die einzelnen Fachbereiche der Ausgleichskasse sowie auch die Familienausgleichskasse personenbezogene Geschäfte zügig und ohne Rückfragen abwickeln können. Arbeitnehmende ohne AHV-Nummer müssen wie bis anhin umgehend bei der Ausgleichskasse gemeldet werden, damit sie eine entsprechende Nummer erhalten.
connect.eak
Die innovative Online-Plattform connect.eak ermöglicht eine geschützte, sichere Kommunikation und den elektronischen Austausch von Daten und Dokumenten zwischen den uns angeschlossenen Arbeitgebern und der EAK.
Kursangebot
Die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK bietet den ihr angeschlossenen Arbeitgebern massgeschneiderte Kurse an.
Private
Arbeit
So vielfältig wie das Erwerbsleben ist, so zahlreich sind auch die verschiedenen Arbeitssituationen. Sind Sie angestellt oder Selbständigerwerbend? Arbeiten Sie Vollzeit oder Teilzeit? In dieser Rubrik erfahren Sie das Wichtigste in Bezug auf den Leistungsanspruch und Ihre Beitragspflicht.
Arbeitsunterbruch / Keine Erwerbstätigkeit
Sie sind aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung an der Arbeit verhindert? Sie haben aus anderen Gründen vorübergehend einen Arbeitsunterbruch? Sie leisten Einsätze im Rahmen vom Militär, Zivilschutz, Zivildienst oder Jugend und Sport? Sie sind in Erwartung Ihres Kindes und können demnächst den Mutterschaftsurlaub antreten? Derartige Situationen sind relevant hinsichtlich Versicherungsschutz, Leistungsanspruch und Beitragspflicht der ersten Säule. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen rund um das Thema Arbeitsunterbruch.
Im Ausland
Arbeiten Sie regelmässig oder sogar dauerhaft im Ausland? Arbeiten Sie in der Schweiz, wohnen aber im angrenzenden Ausland? Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die Auswirkungen von Auslandeinsätzen auf die Versicherungspflicht und erklären Ihnen, wie Sie und Ihre Familienangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin in der Schweiz versichert bleiben. Zudem erhalten Sie hier wichtige Hinweise über die Rechte und Pflichten von Personen, die in mehreren Staaten gleichzeitig erwerbstätig sind.
Kinder
Kinder und ihr Lebensweg können einen Einfluss auf den Leistungsanspruch (Familienzulagen oder auf Kinder- oder Waisenrenten) der Eltern haben.
Zivilstand
Zivilstandsänderungen haben oftmals Auswirkungen auf die Leistungen der ersten Säule. Daher sind derartige Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Sie finden in dieser Rubrik vertiefte Informationen zu den verschiedenen Situationen.
AHV-Kontoauszug / Versicherungsausweis
Unter dieser Rubrik finden Sie alle Informationen rund um das AHV-Konto und Ihren AHV-Ausweis. Zudem haben Sie die Möglichkeit, einen Auszug aus Ihrem AHV-Konto oder einen AHV-Ausweis zu bestellen.
Pensionierung
Gehen Sie bald in die Rente und Sie wissen nicht, wie hoch Ihre Altersrente sein wird? Möchten Sie gerne früher Ihre Altersrente beziehen und Sie wissen nicht, wie hoch der Abzug ist? Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.
Steuerausweis
Leistungsbezüger erhalten den Steuerausweis der EAK automatisch Ende Januar; auf Wunsch kann er jederzeit kostenlos online bestellt und per Post zugestellt werden.
Formulare / Meldungen
Die EAK
Porträt
Wir sind die Ausgleichskasse für die gesamte Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte, die Bundesanstalten sowie andere Institutionen, die der Oberaufsicht des Bundes unterstellt sind oder zum Bund in enger Beziehung stehen.
Organisation
Die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK mit Sitz in Bern ist eine Abteilung der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS in Genf. Hier finden Sie Informationen zu unserer Organisation.
Unsere Produkte
Die Eidgenössische Ausgleichskasse erhebt Sozialversicherungsbeiträge und richtet Leistungen der 1. Säule sowie Familienzulagen aus. Entdecken Sie hier unsere Produkte.
Publikationen
Hier finden Sie eine Auswahl unserer Publikationen.
Offene Stellen
Hier finden Sie eine Übersicht der offenen Stellen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Kontakt
Gerne helfen wir Ihnen weiter, falls Sie bei der EAK versichert sind. Dies trifft zu, wenn Sie für die Bundesverwaltung, ein Bundesgericht oder eine Institution unter Bundesaufsicht (inkl. bundesnahe Betriebe) arbeiten oder gearbeitet haben. Für alle anderen Personenkreise sind die Ausgleichskassen der Kantone oder Verbände verantwortlich. Ihr aktueller respektive letzter Arbeitgeber kann Ihnen mitteilen, welche Kasse für Sie zuständig ist. Bitte prüfen Sie dies, bevor Sie mit uns in Kontakt treten, vielen Dank.